*Die Hörgeräte sitzen im Ohr und sind abhängig von der Größe des Gehörgangs von außen kaum bis gar nicht sichtbar
**Hinweise zu den dargestellten Hörgeräten und Preisen: Krankenkassenzuschüsse variieren je Krankenkasse. Unsere Beispielberechnungen basieren auf einem Zuschuss von 650,00 € pro Hörgerät. Preise gelten pro Hörgerät mit HNO-Ärztlicher Verordnung zzgl. 10 € gesetzliche Zuzahlung (sofern keine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung besteht).
***Die Verbindung mit TV und Telefon ist möglich mit Bluetooth®-fähigen Hörgeräten und kompatiblen TV- und Telefongeräten. Eine ausführliche Beratung zu den Möglichkeiten und der Kompatibilität erhalten Sie in unserem Fachgeschäft.
Bei den dargestellten Hörgeräten handelt es sich um ausgewählte Beispiele unseres aktuellen Sortiments. Gern beraten wir Sie vor Ort auch über weitere Hörgeräte unseres umfangreichen Sortiments sowie Preise und Zuschüsse Ihrer Krankenkasse.